Barrierefreie Websites und Online-Shops: Was Unternehmen wissen müssen

Stempel mit Deadline

Ist Ihre Website oder Online-Shop fit für die Zukunft? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites und Online-Shops barrierefrei gestaltet sein. Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? 

In der digitalen Welt wird Inklusion immer wichtiger, und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt entscheidende Änderungen für Unternehmen mit sich. Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen verpflichtet, ihre Websites und Onlineshops barrierefrei zu gestalten.

Was bedeutet das konkret für Sie? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen das BFSG stellt, wie unsere Agentur Sie bei der Umsetzung unterstützen kann und welche Schritte notwendig sind, um Ihre digitale Präsenz für alle Nutzer zugänglich zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zur digitalen Barrierefreiheit beschreiten!

1 Was ist das BFSG und was bedeutet das für Unternehmen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)1 tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft und hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen im B2C-Bereich, die elektronische Dienstleistungen anbieten.

Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für B2C-Kunden anbieten, einschließlich Onlineshops. Ab dem Stichtag müssen betroffene Websites und Apps die gesetzlichen Standards zur Barrierefreiheit erfüllen.

Zu den betroffenen Produkten gehören elektronische Geräte wie Computer, Notebooks, Tablets und Smartphones sowie Selbstbedienungsterminals, beispielsweise Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Automaten. Auch Unterhaltungselektronik wie Smart-TVs und E-Book-Reader sowie Netzwerkgeräte wie Router fallen unter das Gesetz. Darüber hinaus sind verschiedene Dienstleistungen erfasst, darunter Telekommunikationsdienste, E-Books mit zugehöriger Software, Messenger-Dienste, elektronische Bankdienstleistungen und Angebote im Bereich des elektronischen Handels.

Das BFSG erstreckt sich zudem auf zahlreiche digitale Präsenzen, insbesondere Online-Shops sowie Plattformen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch digitale Kontaktmöglichkeiten wie Formulare, Kundensupport und Online-Buchungssysteme sind in den Anwendungsbereich des Gesetzes integriert. Diese umfassende Abdeckung unterstreicht das Ziel des BFSG, Barrierefreiheit in nahezu allen Bereichen des digitalen Alltags zu gewährleisten.5

Das BFSG betrifft insbesondere:

  • Websites, die online Dienstleistungen mit Vertragsabschluss zur Verfügung stellen
  • Onlineshops und E-Commerce-Anbieter
  • Apps und mobile Anwendungen
  • Elektronische Kontaktmöglichkeiten für Kundengespräche

Hinweis: Bitte lassen Sie eine juristische Prüfung durchführen, um festzustellen, ob Ihr Online-Angebot ausschließlich dem Business-to-Business-Bereich (B2B) zuzuordnen ist und somit möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt. Eine fachkundige rechtliche Beurteilung kann Klarheit über Ihre spezifische Situation und die daraus resultierenden gesetzlichen Verpflichtungen schaffen.

Was sind die wesentlichen Anforderungen des BFSG an eine barrierefreie Website?

Websites müssen für Menschen mit Behinderungen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein – ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.

Gibt es Unternehmen oder Situationen, die von den BFSG-Anforderungen ausgenommen sind?

  • Kleinstunternehmen: Firmenmitweniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder -bilanzsumme sind ausgenommen, sofern sie nicht Produkte wie Smartphones, Tablets und E-Book-Lesegeräte vertreiben.2
  • Unverhältnismäßige Belastung: Unternehmen können argumentieren, dass die Einhaltung der Anforderungen eine zu große Belastung darstellt.
  • Grundlegende Veränderung: Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Umsetzung zu einer wesentlichen Änderung des Produkts oder der Dienstleistung führen würde.
  • B2B-Bereich: Rein geschäftliche Angebote unterliegen nicht dem BFSG (z.B. separater Login-Bereich für B2B-Kunden).

Weiterführende Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit, den Anforderungen und dem gesetzlichen Rahmen finden Sie auf unserer Landingpage https://ahorn.io/barrierefreiheit.html.

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Kontrast: Schrift auf Hintergrund
Barrierefreiheits-Tool auf Website
Barrierefreiheit-Icon mit ahorn Website

2 Welche Vorteile bringt digitale Barrierefreiheit mit sich?

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung – sie eröffnet Unternehmen eine Vielzahl von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteilen. Indem sie ihre Online-Präsenz inklusiv gestalten, können Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern digitale Barrierefreiheit bietet darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile für Unternehmen und deren Nutzer:

  • Erweiterte Zielgruppe: Durch die barrierefreie Gestaltung von Websites können Unternehmen eine breitere Zielgruppe ansprechen, einschließlich der 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung in Deutschland. Dies erhöht die Reichweite und potenzielle Kundenzahl.
  • Verbesserte Nutzererfahrung: Barrierefreie Websites sind benutzerfreundlicher und intuitiver, was zu einer höheren Zufriedenheit bei allen Nutzern führt. Eine klare Navigation und gut strukturierte Inhalte erleichtern den Zugang zu Informationen.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreiheit verbessert das Ranking in Suchmaschinen, da barrierefreie Websites oft besser bewertet werden. Dies führt zu einer höheren Sichtbarkeit im Internet.
  • Soziale Verantwortung: Unternehmen zeigen durch die Förderung digitaler Teilhabe, dass sie soziale Verantwortung übernehmen und Inklusion unterstützen, was ihr Image positiv beeinflusst.

3 So bereiten Sie sich vor: Wichtig zu wissen

Barrierefreiheitserklärung
Betroffene Unternehmen, die in den Geltungsbereich des BFSG fallen, müssen eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website zur Verfügung stellen.

Diese Erklärung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie muss barrierefrei zugänglich sein.
  • Sie muss Informationen darüber enthalten, wie Barrierefreiheit auf der Website sichergestellt wird.
  • Sie muss angeben, welche Teile der Website (noch) nicht barrierefrei sind.
  • Eine Kontaktmöglichkeit muss bereitgestellt werden, über die verbliebene Barrieren gemeldet werden können.

Ausnahmen vom BFSG und ihre Anwendung
Es ist wichtig zu beachten, dass Ausnahmen vom BFSG nicht automatisch greifen. Unternehmen tragen die Verantwortung, im Bedarfsfall nachzuweisen, dass sie tatsächlich unter eine der definierten Ausnahmeregelungen fallen.

Unter strengen Voraussetzungen ist es gemäß § 17 BFSG möglich, sich von den Anforderungen wegen unverhältnismäßiger Belastung befreien zu lassen. Um sich auf den Ausnahmetatbestand zu berufen, muss eine Beurteilung der eigenen Situation anhand der Kriterien in Anlage 4 des BFSG vorgenommen werden. Eine sorgfältige Dokumentation und fundierte Begründung sind entscheidend, um eine Ausnahme erfolgreich geltend zu machen.3

In der Regel ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Nachweise korrekt erbracht werden.

Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung des BFSG

Die Nichteinhaltung des BFSG kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Bei Nichterfüllung der Korrekturmaßnahmen können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
  • Nach vorheriger Abmahnung kann die Einschränkung oder sogar Einstellung des Angebots oder der Dienstleistung angeordnet werden.
  • Produkte können im Extremfall vom Markt zurückgerufen werden.
  • Bei wiederholter Missachtung droht die Schließung des Online-Geschäfts.

Hinweis: Dieser Blogartikel dient nur Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt für individuelle rechtliche Fragen.

4 So gelingt Ihre Umstellung: Was wir als ahorn. für Ihre barrierefreie Lösung tun können

Als Werbeagentur bieten wir umfassende Unterstützung bei der Umsetzung barrierefreier Webseiten und Onlineshops:

  • Analyse: Wir analysieren Ihre bestehende Webpräsenz auf Barrierefreiheit.
  • Konzeption: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien zur Umsetzung eines barrierefreien Auftritts.
  • Design: Wir gestalten barrierefreie Layouts und Benutzeroberflächen.
  • Entwicklung: Wir setzen technische Lösungen für Barrierefreiheit um.

Die Umsetzung einer barrierefreien Website mag auf den ersten Blick wie eine gewaltige Aufgabe erscheinen. Doch keine Sorge – Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen! Als erfahrene Agentur stehen wir Ihnen mit Expertise und Leidenschaft zur Seite, um Ihre digitale Präsenz zukunftssicher zu gestalten.

Bei spezifischen rechtlichen Fragen zum BFSG empfehlen wir, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Als Agentur dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten.

Unser Angebot an Sie

In unserem Quick-Check auf Barrierefreiheit analysieren wir Ihren Auftritt: Was ist alles zu tun, um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden?

Anschließend stimmen wir gemeinsam ab, wie die Umsetzung realisiert werden soll.

Sprechen Sie uns gerne an!

5 Ihre Schritte zur digitalen Barrierefreiheit

Es ist entscheidend, dass Sie sich bereits jetzt aktiv mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie unternehmen sollten:

1. Konformitätsstufe klären:
Ermitteln Sie, welche Konformitätsstufe der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)4für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung relevant ist. Die WCAG definieren drei Stufen der Barrierefreiheit:

  • A (einfach-A): Dies ist die grundlegendste Stufe der WCAG-Konformität. Sie umfasst die minimalen Anforderungen für Barrierefreiheit und bildet die Basis für die höheren Stufen AA und AAA. Siegenügt jedoch nicht für das BFSG.
  • AA (doppel-A): Dies ist die mittlere und am häufigsten angestrebte Konformitätsstufe. Sie erfüllt alle Kriterien der Stufe A und zusätzliche 13 Kriterien. Die meisten Gesetze und Richtlinien, einschließlich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), fordern die Einhaltung der Stufe AA. Diese Stufe bietet ein gutes Gleichgewicht zwischen Zugänglichkeit und praktischer Umsetzbarkeit für die meisten Websites.
  • AAA (dreifach-A): Dies ist die höchste und strengste Konformitätsstufe. Sie umfasst alle Kriterien der Stufen A und AA sowie 23 zusätzliche Kriterien. Die AAA-Stufe bietet optimale Barrierefreiheit, ist aber oft schwieriger vollständig umzusetzen und wird selten als gesetzliche Anforderung vorgeschrieben.

Für die meisten Unternehmen im B2C-Bereich wird die AA-Stufe relevant sein. In einigen spezifischen Fällen oder für bestimmte Angebote können jedoch höhere Anforderungen (AAA) gelten – beispielsweise für Einrichtungen in öffentlicher Hand.

Bei Unklarheiten bezüglich der für Sie geltenden Konformitätsstufe empfehlen wir dringend, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Ein Experte für Barrierefreiheit und Digitalrecht kann Ihnen helfen, die spezifischen Anforderungen für Ihr Unternehmen zu klären und sicherzustellen, dass Sie alle relevanten gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

2. Juristische Beratung in Erwägung ziehen:
Es kann generell sinnvoll sein, juristische Unterstützung hinzuzuziehen – zum Beispiel auch für die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung oder die Formulierung möglicher Ausnahmen. Als Agentur dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, aber wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der barrierefreien digitalen Präsenz.

3. Website-Analyse durchführen:
Testen Sie Ihre Website oder Ihren Online-Shop auf Barrierefreiheit. Oder kommen Sie auf uns zu: Wir bieten Ihnen einen Quick-Check der Barrierefreiheit Ihres Auftritts oder Ihres Online-Shops an, um Sie zu entlasten. Sprechen Sie uns dazu gerne an!

4. Barrierefreie Umsetzung:
Auf Grundlage unserer Analyse erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Plan zur Umsetzung eines barrierefreien Webauftritts. Dieser Plan beinhaltet gezielte Maßnahmen zur Optimierung von Inhalten, Navigation und technischen Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist. Unser Ziel ist es, eine inklusive digitale Präsenz zu schaffen, die den Bedürfnissen aller Besucher gerecht wird. Darüber hinaus entwickeln wir WCAG 2.2-konforme Grafiken und Webkonzepte, die von einfachen Single-Page-Websites bis hin zu komplexen Online-Shops reichen, einschließlich der technischen Umsetzung und Optimierung.

5. Mitarbeiterschulung:
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit barrierefreien Inhalten und Technologien. Dies stellt sicher, dass die Barrierefreiheit langfristig gewährleistet bleibt.

1. Konformitätsstufe klären

Ermitteln Sie, welche Konformitätsstufe der Web Content Accessibility Guidelines für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung relevant ist.

Beratungs-Icon Sprechblasen

2. Juristische BERAT­UNG in Erwägung ziehen

Ziehen Sie juristische Beratung hinzu. Als Agentur dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, aber wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der barrierefreien digitalen Präsenz.

Analyse-Icon Textfeld

3.  ANALYSE durchführen

Testen Sie Ihre Website oder Ihren Online-Shop auf Barrierefreiheit. Oder kommen Sie auf uns zu: Wir bieten Ihnen einen Quick-Check auf Barrierefreiheit Ihres Auftritts an. Sprechen Sie uns dazu gerne an!

Umsetzungs-Icon Rakete

4. Barrierefreie Umsetzung

Wir erstellen gemeinsam einen individuellen Plan zur Umsetzung eines barrierefreien Webauftritts, der Maßnahmen zur Optimierung von Inhalten, Navigation und technischen Lösungen umfasst.

Schulungs-Icon Netzwerk

5. Schulung der Mitarbeiter

Schulen Sie ihre Mitarbeiter umfassend, um ein tiefes Verständnis für die Barrierefreiheitsanforderungen und deren Umsetzung zu gewährleisten.

6 Fazit

Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Ihr Unternehmen. Es ist entscheidend, dass Sie sich diesem Thema jetzt schon widmen, um gut vorbereitet zu sein, wenn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 in Kraft tritt.

Informieren Sie sich umfassend und gehen Sie die Umsetzung zeitnah an. Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen – sei es juristischer Natur zur Klärung rechtlicher Fragen oder in Form einer Agentur für die technische Umsetzung. Betrachten Sie Barrierefreiheit nicht als Last, sondern als Möglichkeit, Ihre Reichweite zu vergrößern, Ihr Image zu verbessern und neue Zielgruppen zu erschließen.

Denken Sie auch langfristig: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit barrierefreien Inhalten, um die Zugänglichkeit Ihres digitalen Angebots nachhaltig sicherzustellen. So machen Sie Ihr Unternehmen fit für eine inklusive digitale Zukunft und profitieren von den vielfältigen Vorteilen, die Barrierefreiheit mit sich bringt.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einem barrierefreien Web beschreiten – für ein inklusives digitales Erlebnis, von dem alle profitieren!

Hinweis: Dieser Blogartikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt für individuelle rechtliche Fragen.

Weiterführende Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit und dem gesetzlichen Rahmen finden Sie auf unserer Landingpage https://ahorn.io/barrierefreiheit.html.

Zur Landingpage

1 www.bmas.de (Stand: 10.2024)

2 ey-law.de (Stand: 10.2024)

3www.it-recht-kanzlei.de (Stand: 10.2024)

4  bund.de (Stand: 10.2024)

5 § 1 Abs. 2 und 3 BFSG

Weiterführende Informationen auf unserer Landingpage: https://ahorn.io/barrierefreiheit.html

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